Antrag auf Gewährung einer staatlichen Soforthilfe Haushalt, Hausrat, PDF
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Der Gemeinde Hiltenfingen wurde mit Bescheid des Landratsamtes Augsburg vom 05.06.2024 (Az. 52.22-6323/02 V 84) die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 10 Abs. 1 und § 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für das Einleiten von Mischwasser aus den Entlastungsbauwerken RÜB II und III in die Wertach und Gennach sowie Regenwasser aus Regenwasserkanälen in den Gennach-Hochwasserlauf und den Fischbachmähdergraben erteilt.
Eine Ausfertigung der gehobenen Erlaubnis mit Rechtsbehelfsbelehrung und eine Ausfertigung der Planunterlagen kann in der Zeit von 19.07.2024 bis einschließlich 02.08.2024 auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Langerringen unter www.hiltenfingen.de eingesehen werden.
Die Auslegung der Unterlagen erfolgt in elektronischer Form gemäß den Vorgaben des Planungssicherstellungsgesetzes (§ 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG).
Zusätzlich liegt der Erlaubnisbescheid zusammen mit den zugehörigen Planunterlagen als Informationsangebot gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG während des oben genannten Zeitraumes bei der Verwaltungsgemeinschaft Langerringen, Hauptstr. 16, Langerringen und im Rathaus der Gemeinde Hiltenfingen, Schulweg 6, Hiltenfingen während der allgemeinen Dienststunden auf Zimmer Nr. 01 zur Einsichtnahme aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Ende der Auslegungsfrist der Erlaubnisbescheid den übrigen Betroffenen als zugestellt gilt (Art. 69 Bayerisches Wassergesetz i.V.m. Art. 74 Abs. 4 Satz 3 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz).
Unterlagen:
Ausfertigung Bescheid Misch- und NSW Hiltenfingen
Planunterlagen Misch-und NSW mit Prüfstempeln vom 05.06.2024 Hiltenfingen Bauwerksschnitte 2
Planunterlagen Misch-und NSW mit Prüfstempeln vom 05.06.2024 Hiltenfingen Bauwerksschnitte 3
Planunterlagen Misch-und NSW mit Prüfstempeln vom 05.06.2024 Hiltenfingen Netzschema
Der Gemeinde Hiltenfingen wurde mit Bescheid des Landratsamtes Augsburg vom 12.06.2024 (Az. 52.22-6323/02 V 84) die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 10 Abs. 1 und § 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für das Einleiten von gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage Hiltenfingen (Flur-Nr. 2658 Gemarkung Hiltenfingen) bei Fluss-km 31,95 in die Wertach erteilt.
Eine Ausfertigung der gehobenen Erlaubnis mit Rechtsbehelfsbelehrung und eine Ausfertigung der Planunterlagen kann in der Zeit von 19.07.2024 bis einschließlich 02.08.2024 auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Langerringen unter www.hiltenfingen.de eingesehen werden.
Die Auslegung der Unterlagen erfolgt in elektronischer Form gemäß den Vorgaben des Planungssicherstellungsgesetzes (§ 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG).
Zusätzlich liegt der Erlaubnisbescheid zusammen mit den zugehörigen Planunterlagen als Informationsangebot gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG während des oben genannten Zeitraumes bei der Verwaltungsgemeinschaft Langerringen, Hauptstr. 16, Langerringen und im Rathaus der Gemeinde Hiltenfingen, Schulweg 6, Hiltenfingen während der allgemeinen Dienststunden auf Zimmer Nr. 01 zur Einsichtnahme aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Ende der Auslegungsfrist der Erlaubnisbescheid den übrigen Betroffenen als zugestellt gilt (Art. 69 Bayerisches Wassergesetz i.V.m. Art. 74 Abs. 4 Satz 3 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz).
Ausfertigung Bescheid Abwasser Kläranlage Hiltenfingen
Planunterlagen Kläranlage mit Prüfstempeln vom 12.06.2024 Detaillageplan
Planunterlagen Kläranlage mit Prüfstempeln vom 12.06.2024 Erläuterungsbericht mit Anlagen
2024-06-20 Allgverfg BTV m. Begr
Der AktiVVo fährt nach Bedarf, ohne festen Fahrplan und ohne feste Linienführung zu definierten Bedienzeiten. Er ergänzt das Linienangebot des AVVs in Regionen oder zu Zeiten mit geringer Nachfrage.
Der Kleinbus holt Fahrgäste nach Buchung an einem AkiVVo-Haltepunkt ab und bringt Sie ja nach Tageszeit entweder zur nächsten AVV-Regionalbuslinie oder direkt an den gebuchten Zielhaltepunkt.
Buchen kann man rund um die Uhr über die AktiVVo-App, alternativ über die AktiVVo-Buchungshotline unter 0800 288 2222
Montag - Samstag: 05:15 Uhr - 23:30 Uhr
Sonn- und Feiertage: 06:15 Uhr - 21.30 Uhr
Weitere Infos und Links zum Download der AktiVVo-App unter www.aktivvo.de
Der AVV verfolgt stets das Ziel seine Fahrgäste zeitnah über die aktuellen Fahrpläne, Abfahrten und Änderungen zu informieren. Zu diesem Bestreben gehören auch digital-abrufbare Fahrpläne, die jederzeit auf dem aktuellsten Stand sind und wichtige Informationen liefern, z.B. über Baustellen, die kurzfristige Fahrplan-Änderungen zur Folge haben.
Seit Mitte dieses Jahres bieten wir unseren Fahrgästen nun auch in den Auskunftssystemen Echtzeitdaten. Hierfür wurden die AVV-Auskunftssysteme umgestellt: Statt wie bisher aus internen AVV-Systemen beziehen diese nun Ihre Daten von der bayerischen Datendrehscheibe DEFAS mit hochwertigen, übergreifenden und umfassenden Daten. Denn DEFAS bündelt als zentrales, dynamisches Hintergrundsystem alle Verkehrs- und Tarifinformationen im gesamten öffentlichen Personenverkehr in Bayern.
Leider hat diese Umstellung auch Auswirkungen auf die Ihnen bisher bekannten Verlinkungen zu den Fahrplänen der einzelnen Linien. Stattdessen müssen wir Sie nun auf einen einheitlichen Link zur Fahrplanbuchseite verweisen: AVV SL3+ (avv-augsburg.de)
Hier müssen Sie dann nur noch die jeweilige Liniennummer eintragen, und erhalten mit insgesamt nur zwei Klicks stets den aktuell gültigen Fahrplan für die gewünschte Linie. Damit haben Sie stets tagesaktuellen Informationen verfügbar.