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Aufruf für das Förderprogramm „Regionalbudget 2025“ ist gestartet

Die Arbeitsgemeinschaft der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) „Zwischen Lech und Wertach“ hat am 09.12.2024 in ihrem Satzungsgebiet den Aufruf zur Einreichung von Projektanfragen für das Förderprogramm „Regionalbudget 2025“ gestartet.

Bis zum 20.03.2025 haben nun Privatpersonen, Gemeindeverwaltungen, Vereine und Unternehmen, die in den Mitgliedsgemeinden Amberg, Hiltenfingen, Hurlach, Igling, Lamerdingen, Langerringen oder Obermeitingen ansässig sind, die Möglichkeit, Projektanfragen zur Förderung ihrer Vorhaben schriftlich einzureichen. Gefördert werden Kleinprojekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen. Die Zuwendung beträgt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Nettokosten, maximal jedoch 7.500 EUR. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus regionalen Vertretern aus dem Gebiet der ILE „Zwischen Lech und Wertach“ zusammensetzt. Förderfähig wären beispielsweise Kleinprojekte, die unter anderem die Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements, die Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung oder die Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung zum Ziel haben.

Seit Start des Förderprogramms 2020 wurden bereits 54 Maßnahmen in der Region mit insgesamt ca. 364.000,00 EUR gefördert. Im vergangenen Jahr sind 13 Maßnahmen im ILE-Gebiet umgesetzt worden. Dazu gehören unter anderem die Errichtung eines Bouleanlage in Obermeitingen, neue Sitzmöglichkeiten und Sportgeräte in Igling und Langerringen, ein Beachvolleyball Platz in der Gemeinde Lamerdingen oder ein historischer Rundweg in Amberg. Nun freut sich die ILE auf viele neue Projektideen und Bewerbungen!

Ansprechpartner für konkrete Rückfragen zum Bewerbungsprozess ist Herr Raphael Morhard, Umsetzungsbegleiter für die ILE „Zwischen Lech und Wertach“ (Tel. 08231 606-200, Mail: info@ile-lech-wertach.de). Er weist darauf hin, dass Interessenten Maßnahmen beantragen sollten, die schnell umsetzbar sind, da laut Förderrichtlinien bereits am 01.10.2024 die vollständige Fertigstellung einschließlich der Abrechnung und Bezahlung erfolgt sein muss.

Alle Infos rund um den Aufruf und das Förderprogramm „Regionalbudget 2025“ inklusive der Auswahlkriterien sind auf www.ile-lech-wertach.de zu finden.

Antrag auf Gewährung einer staatlichen Soforthilfe Haushalt, Hausrat, PDF

Mittwoch von 15:00 - 17:00 Uhr

Der Gemeinde Hiltenfingen wurde mit Bescheid des Landratsamtes Augsburg vom 05.06.2024 (Az. 52.22-6323/02 V 84) die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 10 Abs. 1 und § 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für das Einleiten von Mischwasser aus den Entlastungsbauwerken RÜB II und III in die Wertach und Gennach sowie Regenwasser aus Regenwasserkanälen in den Gennach-Hochwasserlauf und den Fischbachmähdergraben erteilt.

Eine Ausfertigung der gehobenen Erlaubnis mit Rechtsbehelfsbelehrung und eine Ausfertigung der Planunterlagen kann in der Zeit von 19.07.2024  bis einschließlich 02.08.2024 auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Langerringen unter www.hiltenfingen.de  eingesehen werden.

Die Auslegung der Unterlagen erfolgt in elektronischer Form gemäß den Vorgaben des Planungssicherstellungsgesetzes (§ 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG).

Zusätzlich liegt der Erlaubnisbescheid zusammen mit den zugehörigen Planunterlagen als Informationsangebot gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG während des oben genannten Zeitraumes bei der Verwaltungsgemeinschaft Langerringen, Hauptstr. 16, Langerringen und im Rathaus der Gemeinde Hiltenfingen, Schulweg 6, Hiltenfingen während der allgemeinen Dienststunden auf Zimmer Nr. 01 zur Einsichtnahme aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Ende der Auslegungsfrist der Erlaubnisbescheid den übrigen Betroffenen als zugestellt gilt (Art. 69 Bayerisches Wassergesetz i.V.m. Art. 74 Abs. 4 Satz 3 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz).

Unterlagen:

Ausfertigung Bescheid Misch- und NSW Hiltenfingen

Planunterlagen Misch-und NSW mit Prüfstempeln vom 05.06.2024 Hiltenfingen Bauwerksschnitte 2

Planunterlagen Misch-und NSW mit Prüfstempeln vom 05.06.2024 Hiltenfingen Bauwerksschnitte 3

Planunterlagen Misch-und NSW mit Prüfstempeln vom 05.06.2024 Hiltenfingen Netzschema

Einleiten von gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage Hiltenfingen (Flur-Nr. 2658 Gemarkung Hiltenfingen) bei Fluss-km 31,95 in die Wertach durch die Gemeinde Hiltenfingen, Schulweg 6, 86856 Hiltenfingen

Der Gemeinde Hiltenfingen wurde mit Bescheid des Landratsamtes Augsburg vom 12.06.2024 (Az. 52.22-6323/02 V 84) die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 10 Abs. 1 und § 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für das Einleiten von gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage Hiltenfingen (Flur-Nr. 2658 Gemarkung Hiltenfingen) bei Fluss-km 31,95 in die Wertach erteilt.

Eine Ausfertigung der gehobenen Erlaubnis mit Rechtsbehelfsbelehrung und eine Ausfertigung der Planunterlagen kann in der Zeit von 19.07.2024  bis einschließlich 02.08.2024 auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Langerringen unter www.hiltenfingen.de  eingesehen werden.

Die Auslegung der Unterlagen erfolgt in elektronischer Form gemäß den Vorgaben des Planungssicherstellungsgesetzes (§ 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG).

Zusätzlich liegt der Erlaubnisbescheid zusammen mit den zugehörigen Planunterlagen als Informationsangebot gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG während des oben genannten Zeitraumes bei der Verwaltungsgemeinschaft Langerringen, Hauptstr. 16, Langerringen und im Rathaus der Gemeinde Hiltenfingen, Schulweg 6, Hiltenfingen während der allgemeinen Dienststunden auf Zimmer Nr. 01 zur Einsichtnahme aus.

Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Ende der Auslegungsfrist der Erlaubnisbescheid den übrigen Betroffenen als zugestellt gilt (Art. 69 Bayerisches Wassergesetz i.V.m. Art. 74 Abs. 4 Satz 3 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz).

Unterlagen:

Ausfertigung Bescheid Abwasser Kläranlage Hiltenfingen

Planunterlagen Kläranlage mit Prüfstempeln vom 12.06.2024 Detaillageplan

Planunterlagen Kläranlage mit Prüfstempeln vom 12.06.2024 Erläuterungsbericht mit Anlagen

2024-06-20 Allgverfg BTV m. Begr

 

Der AktiVVo fährt nach Bedarf, ohne festen Fahrplan und ohne feste Linienführung zu definierten Bedienzeiten. Er ergänzt das Linienangebot des AVVs in Regionen oder zu Zeiten mit geringer Nachfrage.

Der Kleinbus holt Fahrgäste nach Buchung an einem AkiVVo-Haltepunkt ab und bringt Sie ja nach Tageszeit entweder zur nächsten AVV-Regionalbuslinie oder direkt an den gebuchten Zielhaltepunkt.

Buchen kann man rund um die Uhr über die AktiVVo-App, alternativ über die AktiVVo-Buchungshotline unter 0800 288 2222 

Montag - Samstag: 05:15 Uhr - 23:30 Uhr

Sonn- und Feiertage: 06:15 Uhr - 21.30 Uhr

Weitere Infos und Links zum Download der AktiVVo-App unter www.aktivvo.de

2023-12-04_AVV_Flyer

 

Logo Gemeinde Hiltenfingen
Rathaus Hiltenfingen
Schulweg 6
86856 Hiltenfingen

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Telefon: 08232 95991-0
Fax: 08232 95991-3
rathaus@hiltenfingen.de

Öffnungszeiten Rathaus Hiltenfingen

Montag, Mittwoch und Freitag: 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Dienstag und Donnerstag nach Vereinbarung
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