Mikrozensus 2025: 65 000 bayerische Bürgerinnen und Bürger müssen bis Jahresende noch mitmachen
Jedes Jahr startet in Bayern – wie im gesamten Bundesgebiet – der Mikrozensus. Diese jährliche Haushaltsbefragung ermittelt Daten zur wirtschaftlichen und sozialen Lage der Bevölkerung. Seit
Anfang des Jahres haben rund 65 000 bayerische Bürgerinnen und Bürger Auskunft gegeben. Etwa die Hälfte von ihnen antwortete per Telefoninterview. Auch die Möglichkeit der Onlinemeldung wird oft genutzt. Mit ihrer Teilnahme am Mikrozensus tragen die Befragten dazu bei, dass politische Entscheidungen faktenbasiert getroffen werden können. Bis zum Jahresende werden noch einmal etwa 65 000 Personen vom Landesamt für Statistik kontaktiert und zur Auskunft aufgefordert. Insgesamt sind beim Mikrozensus ein Prozent der Bevölkerung und damit in Bayern rund 130 000 Personen auskunftspflichtig.
Der Mikrozensus ist die größte jährliche Haushaltsbefragung in Deutschland. In Bayern geben jedes Jahr rund 130 000 Personen Auskunft zu ihren Arbeits- und Lebensbedingungen
und tragen dazu bei, die wirtschaftliche und soziale Lage der Haushalte zu verstehen und die Lebensbedingungen der Bevölkerung zu verbessern. Nur durch verlässliche qualitativ hochwertige Daten können politische Entscheidungen zum Beispiel zur Bekämpfung von Armut, der Förderung von Kinderbetreuung oder der Unterstützung von Rentnerinnen und Rentnern faktenbasiert und zielgerichtet getroffen werden. Dabei unterliegen die Einzelangaben der Befragten einer strengen Geheimhaltung, die keine Rückschlüsse auf personenbezogene Daten zulässt.
Weitere Informationen finden Sie unter: https://www.statistik.bayern.de/presse/mitteilungen/2025/pm175/index.html
Information zum Flugbetrieb auf dem Flugplatz Lechfeld
Unter dem folgenden Link finden Sie die Wahlergebnisse:
Bundestagswahl: https://wahlen.ostallgaeu
Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt
Seit 2022 waren alle Grundstückseigentümer verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Auf Basis dieser Erklärung hat das Finanzamt den neuen Grundsteuermessbetrag ermittelt.
Die Verwaltungsgemeinschaft Langerringen (für die Gemeinden Langerringen und Hiltenfingen) hat keinen Einfluss auf die Höhe Ihres Grundsteuermessbetrages. Bei Nachfragen oder Unstimmigkeiten hierzu wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt unter Angabe Ihres Aktenzeichens und nicht an die Verwaltungsgemeinschaft Langerringen.
Den Antrag auf Änderungen beim Finanzamt finden Sie hier.
Die Verwaltungsgemeinschaft Langerringen ist an die Feststellungen im Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes gebunden und hat keine Änderungsmöglichkeit. Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung des Grundsteuermessbetrages liegen ausschließlich dem Finanzamt vor. Die Verwaltungsgemeinschaft Langerringen hat keinen Zugriff auf diese Daten und ist lediglich für die Erhebung der Steuer auf Basis des Grundsteuermessbetrags zuständig.
Eine Aussetzung der Vollziehung kann durch die Gemeinde erst dann vorgenommen werden, wenn das Finanzamt die Aussetzung der Vollziehung auch für den Grundlagenbescheid gewährt hat.
In der Folge ist dann auch die Gemeinde verpflichtet, den Grundsteuerbescheid auszusetzen. Auch hier ist die Gemeinde an die Vorgabe des Finanzamtes gebunden.
Den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beim Finanzamt finden Sie hier.
Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de.
Wenn es in Familien zu Krisen- oder Notsituationen kommt, kann es manchmal die beste Lösung sein, dass Kinder vorübergehend in einer Pflegefamilie aufgenommen werden. Der Landkreis Augsburg ist daher ständig auf der Suche nach geeigneten Familien, Paaren oder Alleinstehenden, die Kinder oder Jugendliche in ihre Familie aufnehmen. Das Team Vollzeitpflege des Landkreises Augsburg informiert am Dienstag, 12. November 2024, um 19 Uhr in einer kostenfreien Online-Veranstaltung darüber, was es heißt, Pflegefamilie zu sein und was potenzielle Pflegeeltern mitbringen sollten. Dabei wird außerdem vorgestellt, wie das Team Vollzeitpflege die Pflegeeltern begleitet, unterstützt und auf ihre Aufgabe vorbereitet. Im Rahmen der Veranstaltung besteht zudem die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
Die Teilnahme an der kostenlosen Veranstaltung ist per Klick auf den unter www.landkreis-augsburg.de/pflegefamilien-gesucht angegebenen Link zur Veranstaltung möglich. Die Veranstaltung findet über die Plattform MS-Teams statt. Zur Teilnahme benötigen Interessierte einen PC oder ein Notebook mit einer stabilen Internetverbindung. Von Vorteil ist die zusätzliche Nutzung eines Headsets. Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig.
Wichtige Änderungen zum Kinderreisepass
Kinderreisepässe dürfen nur noch bis zum 31.Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.
Ab dem 01.01.2024 sollen Eltern für ihre Kinder ausschließlich einen normalen
sechs Jahre gültigen Personalausweis oder Reisepass beantragen können.
Dieser Personalausweis bzw. Reisepass wird Ihnen nicht mehr am gleichen Tag vor Ort ausgestellt
werden können, sondern wird in der Bundesdruckerei in Berlin produziert.
Bitte berücksichtigen Sie für Ihre Urlaubsplanung dann eine Lieferzeit von 3-6 Wochen.
Informationen über die Abschaffung des Kinderreisepasses und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie
unter folgendem Link: BMI - Reisepass - Häufige Fragen und Antworten zu Pässen (bund.de)
Deutsche Staatsangehörige können – unabhängig von ihrem Alter – weiterhin wie gewohnt mehrjährig gültige Reisepässe
oder Personalausweise beantragen. Personalausweise sind als Reisedokument innerhalb der EU anerkannt und sowohl
für erwachsene Personen als auch für Kinder vollkommen ausreichend. Der Reisepass gestattet das visumfreie Reisen
zu touristischen Zwecken in über 190 Staaten weltweit.