Antrag auf Gewährung einer staatlichen Soforthilfe Haushalt, Hausrat, PDF
In diesem Jahr findet im Landkreis Augsburg erstmalig die „Woche der Büchereien“ statt. Die Veranstaltungsreihe ist eine Kooperation des Landkreises Augsburg mit 26 Stadt-, Gemeinde- und Pfarrbüchereien im Landkreis Augsburg.
Im Zeitraum vom 17. bis zum 27. Oktober 2024 finden im Landkreis Augsburg vielfältige Veranstaltungen zum Thema Literatur & Lesen statt. Informationen zum umfangreichen Programm und den teilnehmenden Büchereien finden Sie unter:
https://landkreis-augsburg-kultur.de/woche-der-buechereien-2024/
Die offizielle Eröffnung der Woche der Büchereien 2024 im Landkreis Augsburg – der „Literarische Aufschlag“ – findet am Freitag, 18. Oktober 2024 ab 19 Uhr im Bürgersaal Stadtbergen statt.
Um die Auftaktveranstaltung besser planen zu können, wird um Anmeldung bis zum 13. Oktober 2024 über den auf der Einladung abgebildeten Link gebeten.
Die zweite Bürgerbefragung im Rahmen des Forschungsprojektes „Heimat – mehr als ein Gefühl“ startet offiziell am 14.09.2024.
Die Teilnahme an der Befragung ist bereits ab heute möglich.
Zur Befragung gelangen Sie direkt über den nachstehenden Link oder über die Website des Projekts:
Zur Befragung: Fragebogen | Seite 1 (soscisurvey.de
Zur Projektwebsite: https://www.heimatprojekt-bayern.de/
Vielen Dank für Ihre Teilnahme!
Hier finden Sie einen Erklärungsfilm zur Funktionsweise des AktiVVos in den beiden südlichen Bediengebieten Bobingen-Königsbrunn und Schwabmünchen.
Das Video finden Sie auf Youtube und ist zudem direkt auf den jeweiligen Unterseiten unserer Website eingebunden unter
https://www.avv-augsburg.de/verbindungen/aktivvo/bobingen-koenigsbrunn
https://www.avv-augsburg.de/verbindungen/aktivvo/schwabmuenchen
Zum anderen liegen in den Gemeinden Broschüren zur Nutzung der AktiVVo-App aus.
Hiermit soll die Buchung des Bedarfsverkehrs mit der komfortablen AktiVVo-App näher gebracht werden. Bedienmenü, die einzelnen Buchungsschritte sowie alle Features der App sind mit Screenshots anschaulich aufbereitet.
Mittwoch von 15:00 - 17:00 Uhr
Der Gemeinde Hiltenfingen wurde mit Bescheid des Landratsamtes Augsburg vom 05.06.2024 (Az. 52.22-6323/02 V 84) die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 10 Abs. 1 und § 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für das Einleiten von Mischwasser aus den Entlastungsbauwerken RÜB II und III in die Wertach und Gennach sowie Regenwasser aus Regenwasserkanälen in den Gennach-Hochwasserlauf und den Fischbachmähdergraben erteilt.
Eine Ausfertigung der gehobenen Erlaubnis mit Rechtsbehelfsbelehrung und eine Ausfertigung der Planunterlagen kann in der Zeit von 19.07.2024 bis einschließlich 02.08.2024 auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Langerringen unter www.hiltenfingen.de eingesehen werden.
Die Auslegung der Unterlagen erfolgt in elektronischer Form gemäß den Vorgaben des Planungssicherstellungsgesetzes (§ 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG).
Zusätzlich liegt der Erlaubnisbescheid zusammen mit den zugehörigen Planunterlagen als Informationsangebot gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG während des oben genannten Zeitraumes bei der Verwaltungsgemeinschaft Langerringen, Hauptstr. 16, Langerringen und im Rathaus der Gemeinde Hiltenfingen, Schulweg 6, Hiltenfingen während der allgemeinen Dienststunden auf Zimmer Nr. 01 zur Einsichtnahme aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Ende der Auslegungsfrist der Erlaubnisbescheid den übrigen Betroffenen als zugestellt gilt (Art. 69 Bayerisches Wassergesetz i.V.m. Art. 74 Abs. 4 Satz 3 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz).
Unterlagen:
Ausfertigung Bescheid Misch- und NSW Hiltenfingen
Planunterlagen Misch-und NSW mit Prüfstempeln vom 05.06.2024 Hiltenfingen Bauwerksschnitte 2
Planunterlagen Misch-und NSW mit Prüfstempeln vom 05.06.2024 Hiltenfingen Bauwerksschnitte 3
Planunterlagen Misch-und NSW mit Prüfstempeln vom 05.06.2024 Hiltenfingen Netzschema
Der Gemeinde Hiltenfingen wurde mit Bescheid des Landratsamtes Augsburg vom 12.06.2024 (Az. 52.22-6323/02 V 84) die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 10 Abs. 1 und § 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für das Einleiten von gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage Hiltenfingen (Flur-Nr. 2658 Gemarkung Hiltenfingen) bei Fluss-km 31,95 in die Wertach erteilt.
Eine Ausfertigung der gehobenen Erlaubnis mit Rechtsbehelfsbelehrung und eine Ausfertigung der Planunterlagen kann in der Zeit von 19.07.2024 bis einschließlich 02.08.2024 auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Langerringen unter www.hiltenfingen.de eingesehen werden.
Die Auslegung der Unterlagen erfolgt in elektronischer Form gemäß den Vorgaben des Planungssicherstellungsgesetzes (§ 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG).
Zusätzlich liegt der Erlaubnisbescheid zusammen mit den zugehörigen Planunterlagen als Informationsangebot gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG während des oben genannten Zeitraumes bei der Verwaltungsgemeinschaft Langerringen, Hauptstr. 16, Langerringen und im Rathaus der Gemeinde Hiltenfingen, Schulweg 6, Hiltenfingen während der allgemeinen Dienststunden auf Zimmer Nr. 01 zur Einsichtnahme aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Ende der Auslegungsfrist der Erlaubnisbescheid den übrigen Betroffenen als zugestellt gilt (Art. 69 Bayerisches Wassergesetz i.V.m. Art. 74 Abs. 4 Satz 3 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz).
Ausfertigung Bescheid Abwasser Kläranlage Hiltenfingen
Planunterlagen Kläranlage mit Prüfstempeln vom 12.06.2024 Detaillageplan
Planunterlagen Kläranlage mit Prüfstempeln vom 12.06.2024 Erläuterungsbericht mit Anlagen
2024-06-20 Allgverfg BTV m. Begr