Keine vorläufigen Ausweisdokumente.docx
Gestalte die Zukunft der Region mit!
Die Teilnahme dauert nur 5 bis 10 Minuten!
Jugendliche (12 bis 25 Jahre)
LE.NA - ILE Lech-Wertach (Jugend)
Erwachsene (ab 26 Jahre)
LE.NA - ILE Lech-Wertach
Information zum Flugbetrieb auf dem Flugplatz Lechfeld
Unter dem folgenden Link finden Sie die Wahlergebnisse:
Bundestagswahl: https://wahlen.ostallgaeu
Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt
Seit 2022 waren alle Grundstückseigentümer verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Auf Basis dieser Erklärung hat das Finanzamt den neuen Grundsteuermessbetrag ermittelt.
Die Verwaltungsgemeinschaft Langerringen (für die Gemeinden Langerringen und Hiltenfingen) hat keinen Einfluss auf die Höhe Ihres Grundsteuermessbetrages. Bei Nachfragen oder Unstimmigkeiten hierzu wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt unter Angabe Ihres Aktenzeichens und nicht an die Verwaltungsgemeinschaft Langerringen.
Den Antrag auf Änderungen beim Finanzamt finden Sie hier.
Die Verwaltungsgemeinschaft Langerringen ist an die Feststellungen im Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes gebunden und hat keine Änderungsmöglichkeit. Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung des Grundsteuermessbetrages liegen ausschließlich dem Finanzamt vor. Die Verwaltungsgemeinschaft Langerringen hat keinen Zugriff auf diese Daten und ist lediglich für die Erhebung der Steuer auf Basis des Grundsteuermessbetrags zuständig.
Eine Aussetzung der Vollziehung kann durch die Gemeinde erst dann vorgenommen werden, wenn das Finanzamt die Aussetzung der Vollziehung auch für den Grundlagenbescheid gewährt hat.
In der Folge ist dann auch die Gemeinde verpflichtet, den Grundsteuerbescheid auszusetzen. Auch hier ist die Gemeinde an die Vorgabe des Finanzamtes gebunden.
Den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beim Finanzamt finden Sie hier.
Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de.
Aufruf für das Förderprogramm „Regionalbudget 2025“ ist gestartet
Die Arbeitsgemeinschaft der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) „Zwischen Lech und Wertach“ hat am 09.12.2024 in ihrem Satzungsgebiet den Aufruf zur Einreichung von Projektanfragen für das Förderprogramm „Regionalbudget 2025“ gestartet.
Bis zum 20.03.2025 haben nun Privatpersonen, Gemeindeverwaltungen, Vereine und Unternehmen, die in den Mitgliedsgemeinden Amberg, Hiltenfingen, Hurlach, Igling, Lamerdingen, Langerringen oder Obermeitingen ansässig sind, die Möglichkeit, Projektanfragen zur Förderung ihrer Vorhaben schriftlich einzureichen. Gefördert werden Kleinprojekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen. Die Zuwendung beträgt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Nettokosten, maximal jedoch 7.500 EUR. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus regionalen Vertretern aus dem Gebiet der ILE „Zwischen Lech und Wertach“ zusammensetzt. Förderfähig wären beispielsweise Kleinprojekte, die unter anderem die Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements, die Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung oder die Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung zum Ziel haben.
Seit Start des Förderprogramms 2020 wurden bereits 54 Maßnahmen in der Region mit insgesamt ca. 364.000,00 EUR gefördert. Im vergangenen Jahr sind 13 Maßnahmen im ILE-Gebiet umgesetzt worden. Dazu gehören unter anderem die Errichtung eines Bouleanlage in Obermeitingen, neue Sitzmöglichkeiten und Sportgeräte in Igling und Langerringen, ein Beachvolleyball Platz in der Gemeinde Lamerdingen oder ein historischer Rundweg in Amberg. Nun freut sich die ILE auf viele neue Projektideen und Bewerbungen!
Ansprechpartner für konkrete Rückfragen zum Bewerbungsprozess ist Herr Raphael Morhard, Umsetzungsbegleiter für die ILE „Zwischen Lech und Wertach“ (Tel. 08231 606-200, Mail: info@ile-lech-wertach.de). Er weist darauf hin, dass Interessenten Maßnahmen beantragen sollten, die schnell umsetzbar sind, da laut Förderrichtlinien bereits am 01.10.2024 die vollständige Fertigstellung einschließlich der Abrechnung und Bezahlung erfolgt sein muss.
Alle Infos rund um den Aufruf und das Förderprogramm „Regionalbudget 2025“ inklusive der Auswahlkriterien sind auf www.ile-lech-wertach.de zu finden.
Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt
Seit 2022 waren alle Grundstückseigentümer verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Auf Basis dieser Erklärung hat das Finanzamt den neuen Grundsteuermessbetrag ermittelt.
Die Verwaltungsgemeinschaft Langerringen (für die Gemeinden Langerringen und Hiltenfingen) hat keinen Einfluss auf die Höhe Ihres Grundsteuermessbetrages. Bei Nachfragen oder Unstimmigkeiten hierzu wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt unter Angabe Ihres Aktenzeichens und nicht an die Verwaltungsgemeinschaft Langerringen.
Den Antrag auf Änderungen beim Finanzamt finden Sie hier.
Die Verwaltungsgemeinschaft Langerringen ist an die Feststellungen im Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes gebunden und hat keine Änderungsmöglichkeit. Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung des Grundsteuermessbetrages liegen ausschließlich dem Finanzamt vor. Die Verwaltungsgemeinschaft Langerringen hat keinen Zugriff auf diese Daten und ist lediglich für die Erhebung der Steuer auf Basis des Grundsteuermessbetrags zuständig.
Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de.
Wenn es in Familien zu Krisen- oder Notsituationen kommt, kann es manchmal die beste Lösung sein, dass Kinder vorübergehend in einer Pflegefamilie aufgenommen werden. Der Landkreis Augsburg ist daher ständig auf der Suche nach geeigneten Familien, Paaren oder Alleinstehenden, die Kinder oder Jugendliche in ihre Familie aufnehmen. Das Team Vollzeitpflege des Landkreises Augsburg informiert am Dienstag, 12. November 2024, um 19 Uhr in einer kostenfreien Online-Veranstaltung darüber, was es heißt, Pflegefamilie zu sein und was potenzielle Pflegeeltern mitbringen sollten. Dabei wird außerdem vorgestellt, wie das Team Vollzeitpflege die Pflegeeltern begleitet, unterstützt und auf ihre Aufgabe vorbereitet. Im Rahmen der Veranstaltung besteht zudem die Möglichkeit, Fragen zu stellen.
Die Teilnahme an der kostenlosen Veranstaltung ist per Klick auf den unter www.landkreis-augsburg.de/pflegefamilien-gesucht angegebenen Link zur Veranstaltung möglich. Die Veranstaltung findet über die Plattform MS-Teams statt. Zur Teilnahme benötigen Interessierte einen PC oder ein Notebook mit einer stabilen Internetverbindung. Von Vorteil ist die zusätzliche Nutzung eines Headsets. Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig.