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Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt

Seit 2022 waren alle Grundstückseigentümer verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Auf Basis dieser Erklärung hat das Finanzamt den neuen Grundsteuermessbetrag ermittelt.

Die Verwaltungsgemeinschaft Langerringen (für die Gemeinden Langerringen und Hiltenfingen) hat keinen Einfluss auf die Höhe Ihres Grundsteuermessbetrages. Bei Nachfragen oder Unstimmigkeiten hierzu wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt unter Angabe Ihres Aktenzeichens und nicht an die Verwaltungsgemeinschaft Langerringen.

Den Antrag auf Änderungen beim Finanzamt finden Sie hier.

Die Verwaltungsgemeinschaft Langerringen ist an die Feststellungen im Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes gebunden und hat keine Änderungsmöglichkeit. Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung des Grundsteuermessbetrages liegen ausschließlich dem Finanzamt vor. Die Verwaltungsgemeinschaft Langerringen hat keinen Zugriff auf diese Daten und ist lediglich für die Erhebung der Steuer auf Basis des Grundsteuermessbetrags zuständig.

Eine Aussetzung der Vollziehung kann durch die Gemeinde erst dann vorgenommen werden, wenn das Finanzamt die Aussetzung der Vollziehung auch für den Grundlagenbescheid gewährt hat.

In der Folge ist dann auch die Gemeinde verpflichtet, den Grundsteuerbescheid auszusetzen. Auch hier ist die Gemeinde an die Vorgabe des Finanzamtes gebunden.

Den Antrag auf Aussetzung der Vollziehung beim Finanzamt finden Sie hier.

Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de.

Aufruf für das Förderprogramm „Regionalbudget 2025“ ist gestartet

Die Arbeitsgemeinschaft der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) „Zwischen Lech und Wertach“ hat am 09.12.2024 in ihrem Satzungsgebiet den Aufruf zur Einreichung von Projektanfragen für das Förderprogramm „Regionalbudget 2025“ gestartet.

Bis zum 20.03.2025 haben nun Privatpersonen, Gemeindeverwaltungen, Vereine und Unternehmen, die in den Mitgliedsgemeinden Amberg, Hiltenfingen, Hurlach, Igling, Lamerdingen, Langerringen oder Obermeitingen ansässig sind, die Möglichkeit, Projektanfragen zur Förderung ihrer Vorhaben schriftlich einzureichen. Gefördert werden Kleinprojekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen. Die Zuwendung beträgt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Nettokosten, maximal jedoch 7.500 EUR. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus regionalen Vertretern aus dem Gebiet der ILE „Zwischen Lech und Wertach“ zusammensetzt. Förderfähig wären beispielsweise Kleinprojekte, die unter anderem die Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements, die Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung oder die Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung zum Ziel haben.

Seit Start des Förderprogramms 2020 wurden bereits 54 Maßnahmen in der Region mit insgesamt ca. 364.000,00 EUR gefördert. Im vergangenen Jahr sind 13 Maßnahmen im ILE-Gebiet umgesetzt worden. Dazu gehören unter anderem die Errichtung eines Bouleanlage in Obermeitingen, neue Sitzmöglichkeiten und Sportgeräte in Igling und Langerringen, ein Beachvolleyball Platz in der Gemeinde Lamerdingen oder ein historischer Rundweg in Amberg. Nun freut sich die ILE auf viele neue Projektideen und Bewerbungen!

Ansprechpartner für konkrete Rückfragen zum Bewerbungsprozess ist Herr Raphael Morhard, Umsetzungsbegleiter für die ILE „Zwischen Lech und Wertach“ (Tel. 08231 606-200, Mail: info@ile-lech-wertach.de). Er weist darauf hin, dass Interessenten Maßnahmen beantragen sollten, die schnell umsetzbar sind, da laut Förderrichtlinien bereits am 01.10.2024 die vollständige Fertigstellung einschließlich der Abrechnung und Bezahlung erfolgt sein muss.

Alle Infos rund um den Aufruf und das Förderprogramm „Regionalbudget 2025“ inklusive der Auswahlkriterien sind auf www.ile-lech-wertach.de zu finden.

Wahlscheine können in folgendem Zeitraum online beantragt werden: Montag, 27.01.2025 - Montag, 17.02.2025

 

Beachten Sie, dass Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen vom Wahlamt erst versendet werden können, wenn die Stimmzettel vorliegen. Nach jetzigem Stand wird dies Anfang Februar 2025 sein. Bitte sehen Sie bis dahin von Nachfragen bei dem Wahlamt ab! - Vielen Dank

Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt

Seit 2022 waren alle Grundstückseigentümer verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Auf Basis dieser Erklärung hat das Finanzamt den neuen Grundsteuermessbetrag ermittelt.

Die Verwaltungsgemeinschaft Langerringen (für die Gemeinden Langerringen und Hiltenfingen) hat keinen Einfluss auf die Höhe Ihres Grundsteuermessbetrages. Bei Nachfragen oder Unstimmigkeiten hierzu wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt unter Angabe Ihres Aktenzeichens und nicht an die Verwaltungsgemeinschaft Langerringen.

Den Antrag auf Änderungen beim Finanzamt finden Sie hier.

Die Verwaltungsgemeinschaft Langerringen ist an die Feststellungen im Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes gebunden und hat keine Änderungsmöglichkeit. Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung des Grundsteuermessbetrages liegen ausschließlich dem Finanzamt vor. Die Verwaltungsgemeinschaft Langerringen hat keinen Zugriff auf diese Daten und ist lediglich für die Erhebung der Steuer auf Basis des Grundsteuermessbetrags zuständig.

Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de.

Plakat Kurse 1. Halbjahr 2025

Abfuhrkalender AWB 2025

Kostenfreie IT- und Medienberatung im Dezember

Wenn es in Familien zu Krisen- oder Notsituationen kommt, kann es manchmal die beste Lösung sein, dass Kinder vorübergehend in einer Pflegefamilie aufgenommen werden. Der Landkreis Augsburg ist daher ständig auf der Suche nach geeigneten Familien, Paaren oder Alleinstehenden, die Kinder oder Jugendliche in ihre Familie aufnehmen. Das Team Vollzeitpflege des Landkreises Augsburg informiert am Dienstag, 12. November 2024, um 19 Uhr in einer kostenfreien Online-Veranstaltung darüber, was es heißt, Pflegefamilie zu sein und was potenzielle Pflegeeltern mitbringen sollten. Dabei wird außerdem vorgestellt, wie das Team Vollzeitpflege die Pflegeeltern begleitet, unterstützt und auf ihre Aufgabe vorbereitet. Im Rahmen der Veranstaltung besteht zudem die Möglichkeit, Fragen zu stellen.

 

Die Teilnahme an der kostenlosen Veranstaltung ist per Klick auf den unter www.landkreis-augsburg.de/pflegefamilien-gesucht angegebenen Link zur Veranstaltung möglich. Die Veranstaltung findet über die Plattform MS-Teams statt. Zur Teilnahme benötigen Interessierte einen PC oder ein Notebook mit einer stabilen Internetverbindung. Von Vorteil ist die zusätzliche Nutzung eines Headsets. Eine vorherige Anmeldung ist nicht notwendig.

Antrag auf Gewährung einer staatlichen Soforthilfe Haushalt, Hausrat, PDF

In diesem Jahr findet im Landkreis Augsburg erstmalig die „Woche der Büchereien“ statt. Die Veranstaltungsreihe ist eine Kooperation des Landkreises Augsburg mit 26 Stadt-, Gemeinde- und Pfarrbüchereien im Landkreis Augsburg.

Im Zeitraum vom 17. bis zum 27. Oktober 2024 finden im Landkreis Augsburg vielfältige Veranstaltungen zum Thema Literatur & Lesen statt. Informationen zum umfangreichen Programm und den teilnehmenden Büchereien finden Sie unter:

https://landkreis-augsburg-kultur.de/woche-der-buechereien-2024/

Die offizielle Eröffnung der Woche der Büchereien 2024 im Landkreis Augsburg – der „Literarische Aufschlag“ – findet am Freitag, 18. Oktober 2024 ab 19 Uhr im Bürgersaal Stadtbergen statt.

Um die Auftaktveranstaltung besser planen zu können, wird um Anmeldung bis zum 13. Oktober 2024 über den auf der Einladung abgebildeten Link gebeten.

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