Kostenlose Energieberatung im Landratsamt Augsburg
Kostenfreies Angebot für Landkreisbürgerinnen und -bürger
Der Landkreis Augsburg bietet für seine Bürgerinnen und Bürger in regelmäßigen Abständen neutrale Energieberatungen an. Während der kostenfreien 45-minütigen Einzelgespräche erhalten Interessierte wertvolle Informationen und Hilfestellungen zu den Themen Energieeffizienz, Energiesparen und erneuerbare Energien. Weitere Schwerpunkte der Beratungen sind bauliche Wärmedämmung, Heizungstausch, Lüften und Heizen, Nutzung regenerativer Energien, Stromsparen im Haushalt und Fördermöglichkeiten. Überdies kann auch auf individuelle Fragestellungen eingegangen werden.
Auch Bauwillige, die ihr Haus entsprechend des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) errichten, erhalten Gelegenheit, sich im Rahmen der Energieberatung Informationen einzuholen.
Die Termine werden nach Voranmeldung vergeben:
Landratsamt Augsburg
Frau Johanna Jobelius-Wojtczyk
(0821) 3102-2222
E-Mail: klimaschutz@Lra-a.bayern.de
Termine 1. Halbjahr 2026:
Donnerstag, 29.01.2026 Zimmer A1.99 von 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag, 26.02.2026 Zimmer A1.99 von 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag, 19.03.2026 Zimmer A1.99 von 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag, 23.04.2026 Zimmer A1.99 von 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag, 21.05.2026 Zimmer A1.99 von 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag, 18.06.2026 Zimmer A1.99 von 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
Donnerstag, 09.07.2026 Zimmer A1.99 von 08:30 Uhr bis 16:00 Uhr
| Als zusätzlichen Service bietet der Landkreis Augsburg eine telefonische Beratung für Landkreisbürger an. Diese ist Montag bis Donnerstag von 08:00 Uhr bis 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 0821/3102-2884 erreichbar. Fragen zu Heiz- und Haustechnik, Erneuerbaren Energien, Energie-Einsparmaßnahmen und Förderprogrammen werden Ihnen hier kompetent beantwortet. |

Am 1. Oktober 2025 startet der Wettbewerbszeitraum des 12. Jugendkulturpreises im Landkreis Augsburg unter dem Motto
„Du bist anders? Ich auch!“
Alle zwei Jahre fördert und würdigt der Landkreis künstlerisches Schaffen von Kindern und Jugendlichen im Alter von zwölf bis 26 Jahren mit insgesamt 3.000 € Preisgeld.
Die Details finden Sie unter www.landkreis-augsburg.de/jugendkulturpreis zum Download.
https://lena.infoportal-land.de/ile-lech-wertach/
https://lena.infoportal-land.de/ile-lech-wertach-jugend/
Bekanntmachung zur Sperrung der Staatsstraße 2027 Kreisverkehr Süd SMÜ
Bauphase 1:_Übersicht Umleitungsplan
Bauphase 1:_Umleitung Geh- und Radweg
Bauphase 2:_Umleitung Geh- und Radweg
Nimm an unserer Umfrage zum Freizeitverhalten 2025 teil.
QR-Code scannen oder unter folgendem Link:
https://forms.office.com/e/VNmF0nj4Un
Aufruf für das Förderprogramm „Regionalbudget 2025“ ist gestartet
Die Arbeitsgemeinschaft der Integrierten Ländlichen Entwicklung (ILE) „Zwischen Lech und Wertach“ hat am 09.12.2024 in ihrem Satzungsgebiet den Aufruf zur Einreichung von Projektanfragen für das Förderprogramm „Regionalbudget 2025“ gestartet.
Bis zum 20.03.2025 haben nun Privatpersonen, Gemeindeverwaltungen, Vereine und Unternehmen, die in den Mitgliedsgemeinden Amberg, Hiltenfingen, Hurlach, Igling, Lamerdingen, Langerringen oder Obermeitingen ansässig sind, die Möglichkeit, Projektanfragen zur Förderung ihrer Vorhaben schriftlich einzureichen. Gefördert werden Kleinprojekte, deren förderfähige Gesamtausgaben 20.000 EUR nicht übersteigen. Die Zuwendung beträgt bis zu 80 % der zuwendungsfähigen Nettokosten, maximal jedoch 7.500 EUR. Kleinprojekte mit einem Zuwendungsbedarf unter 500 EUR werden nicht gefördert. Die Auswahl der Kleinprojekte erfolgt durch ein Entscheidungsgremium, das sich aus regionalen Vertretern aus dem Gebiet der ILE „Zwischen Lech und Wertach“ zusammensetzt. Förderfähig wären beispielsweise Kleinprojekte, die unter anderem die Unterstützung des bürgerschaftlichen Engagements, die Verbesserung der Lebensverhältnisse der ländlichen Bevölkerung oder die Sicherung und Verbesserung der Grundversorgung zum Ziel haben.
Seit Start des Förderprogramms 2020 wurden bereits 54 Maßnahmen in der Region mit insgesamt ca. 364.000,00 EUR gefördert. Im vergangenen Jahr sind 13 Maßnahmen im ILE-Gebiet umgesetzt worden. Dazu gehören unter anderem die Errichtung eines Bouleanlage in Obermeitingen, neue Sitzmöglichkeiten und Sportgeräte in Igling und Langerringen, ein Beachvolleyball Platz in der Gemeinde Lamerdingen oder ein historischer Rundweg in Amberg. Nun freut sich die ILE auf viele neue Projektideen und Bewerbungen!
Ansprechpartner für konkrete Rückfragen zum Bewerbungsprozess ist Herr Raphael Morhard, Umsetzungsbegleiter für die ILE „Zwischen Lech und Wertach“ (Tel. 08231 606-200, Mail: info@ile-lech-wertach.de). Er weist darauf hin, dass Interessenten Maßnahmen beantragen sollten, die schnell umsetzbar sind, da laut Förderrichtlinien bereits am 01.10.2024 die vollständige Fertigstellung einschließlich der Abrechnung und Bezahlung erfolgt sein muss.
Alle Infos rund um den Aufruf und das Förderprogramm „Regionalbudget 2025“ inklusive der Auswahlkriterien sind auf www.ile-lech-wertach.de zu finden.
Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt
Seit 2022 waren alle Grundstückseigentümer verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Auf Basis dieser Erklärung hat das Finanzamt den neuen Grundsteuermessbetrag ermittelt.
Die Verwaltungsgemeinschaft Langerringen (für die Gemeinden Langerringen und Hiltenfingen) hat keinen Einfluss auf die Höhe Ihres Grundsteuermessbetrages. Bei Nachfragen oder Unstimmigkeiten hierzu wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt unter Angabe Ihres Aktenzeichens und nicht an die Verwaltungsgemeinschaft Langerringen.
Den Antrag auf Änderungen beim Finanzamt finden Sie hier.
Die Verwaltungsgemeinschaft Langerringen ist an die Feststellungen im Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes gebunden und hat keine Änderungsmöglichkeit. Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung des Grundsteuermessbetrages liegen ausschließlich dem Finanzamt vor. Die Verwaltungsgemeinschaft Langerringen hat keinen Zugriff auf diese Daten und ist lediglich für die Erhebung der Steuer auf Basis des Grundsteuermessbetrags zuständig.
Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de.
