Wahlscheine können in folgendem Zeitraum online beantragt werden: Montag, 27.01.2025 - Montag, 17.02.2025
Beachten Sie, dass Wahlscheine mit Briefwahlunterlagen vom Wahlamt erst versendet werden können, wenn die Stimmzettel vorliegen. Nach jetzigem Stand wird dies Anfang Februar 2025 sein. Bitte sehen Sie bis dahin von Nachfragen bei dem Wahlamt ab! - Vielen Dank
Grundsteuermessbescheid vom Finanzamt
Seit 2022 waren alle Grundstückseigentümer verpflichtet, eine Grundsteuererklärung abzugeben. Auf Basis dieser Erklärung hat das Finanzamt den neuen Grundsteuermessbetrag ermittelt.
Die Verwaltungsgemeinschaft Langerringen (für die Gemeinden Langerringen und Hiltenfingen) hat keinen Einfluss auf die Höhe Ihres Grundsteuermessbetrages. Bei Nachfragen oder Unstimmigkeiten hierzu wenden Sie sich bitte an das zuständige Finanzamt unter Angabe Ihres Aktenzeichens und nicht an die Verwaltungsgemeinschaft Langerringen.
Den Antrag auf Änderungen beim Finanzamt finden Sie hier.
Die Verwaltungsgemeinschaft Langerringen ist an die Feststellungen im Grundsteuermessbescheid des Finanzamtes gebunden und hat keine Änderungsmöglichkeit. Berechnungsgrundlagen zur Ermittlung des Grundsteuermessbetrages liegen ausschließlich dem Finanzamt vor. Die Verwaltungsgemeinschaft Langerringen hat keinen Zugriff auf diese Daten und ist lediglich für die Erhebung der Steuer auf Basis des Grundsteuermessbetrags zuständig.
Allgemeine Informationen zur Grundsteuerreform finden Sie unter www.grundsteuer.bayern.de.
Der AktiVVo fährt nach Bedarf, ohne festen Fahrplan und ohne feste Linienführung zu definierten Bedienzeiten. Er ergänzt das Linienangebot des AVVs in Regionen oder zu Zeiten mit geringer Nachfrage.
Der Kleinbus holt Fahrgäste nach Buchung an einem AkiVVo-Haltepunkt ab und bringt Sie ja nach Tageszeit entweder zur nächsten AVV-Regionalbuslinie oder direkt an den gebuchten Zielhaltepunkt.
Buchen kann man rund um die Uhr über die AktiVVo-App, alternativ über die AktiVVo-Buchungshotline unter 0800 288 2222
Montag - Samstag: 05:15 Uhr - 23:30 Uhr
Sonn- und Feiertage: 06:15 Uhr - 21.30 Uhr
Weitere Infos und Links zum Download der AktiVVo-App unter www.aktivvo.de
Wichtige Änderungen zum Kinderreisepass
Kinderreisepässe dürfen nur noch bis zum 31.Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.
Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.
Ab dem 01.01.2024 sollen Eltern für ihre Kinder ausschließlich einen normalen
sechs Jahre gültigen Personalausweis oder Reisepass beantragen können.
Dieser Personalausweis bzw. Reisepass wird Ihnen nicht mehr am gleichen Tag vor Ort ausgestellt
werden können, sondern wird in der Bundesdruckerei in Berlin produziert.
Bitte berücksichtigen Sie für Ihre Urlaubsplanung dann eine Lieferzeit von 3-6 Wochen.
Informationen über die Abschaffung des Kinderreisepasses und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie
unter folgendem Link: BMI - Reisepass - Häufige Fragen und Antworten zu Pässen (bund.de)
Deutsche Staatsangehörige können – unabhängig von ihrem Alter – weiterhin wie gewohnt mehrjährig gültige Reisepässe
oder Personalausweise beantragen. Personalausweise sind als Reisedokument innerhalb der EU anerkannt und sowohl
für erwachsene Personen als auch für Kinder vollkommen ausreichend. Der Reisepass gestattet das visumfreie Reisen
zu touristischen Zwecken in über 190 Staaten weltweit.
Unter den beiden folgenden Links finden Sie die Wahlergebnisse:
Landtagswahl: https://wahl.landkreis-augsburg.de/landtagswahl2023/
Bezirkswahl: https://wahl.landkreis-augsburg.de/bezirkswahl2023/