Gewerbeanzeige
Als Gewerbetreibender haben Sie nach § 14 der Gewerbeordnung (GewO) die Pflicht, die Aufnahme einer gewerblichen Tätigkeit gleichzeitig mit dem Beginn anzuzeigen.
Definition
Ein Gewerbe ist jede nicht sozialwidrige, selbständige, auf Dauer und Gewinnerzielung angelegte, in eigenem Namen und auf eigene Rechnung ausgeübte Tätigkeit.
Gewerbeummeldung
Die Verlegung eines stehenden Gewerbebetriebes innerhalb der Gemeinde sowie eine Änderung, Ausdehnung oder ein Wegfall der Tätigkeit des Gewerbes erfordern eine Ummeldung des Gewerbebetriebes.
Gewerbeabmeldung
Die Aufgabe eines Gewerbebetriebes liegt bei einer vollständigen Aufgabe einer Haupt- oder Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle oder beispielsweise auch bei einem Wechsel der Rechtsform vor.
Hierfür stehen Ihnen folgende Formulare zur Verfügung:
Gewerbe-Anmeldung
Gewerbe-Ummeldung
Gewerbe-Abmeldung
Gebühren
Gewerbeanmeldung einer Einzelfirma oder einer GbR (pro Person) 35,00 €
Gewerbeanmeldung für alle anderen Rechtsformen 40,00 €
Gewerbeummeldung 30,00 €
Gewerbeabmeldung 25,00 €
Folgende Unterlagen sind für eine Gewerbeanmeldung erforderlich:
- Personalausweis oder Reisepass zur Überprüfung der Personalien
- Bei Bevollmächtigung eine schriftliche Vollmacht, sowie die Ausweise des Vollmachtgebers und des Bevollmächtigten
- Ein Registerauszug bei im Handels-, Vereins- oder Genossenschaftsregister eingetragenen Firmen
Erhalt der Steuernummer durch das Finanzamt:
Unabhängig von der Rechtsform der neu aufgenommenen unternehmerischen Tätigkeit sind Sie verpflichtet, das zuständige Finanzamt innerhalb eines Monats nach Eröffnung des Betriebs bzw. nach Aufnahme der Tätigkeit zu informieren und Auskünfte über die Besteuerung zu erteilen. Dies erfolgt durch die elektronische Übermittlung des "Fragebogens zur steuerlichen Erfassung". Hierzu ist eine Registrierung in ELSTER erforderlich. Eine Hilfestellung zur Registrierung in ELSTER finden Sie hier.
Weitere Informationen für Existenzgründer finden Sie auf der Internetseite des Bayerischen Landesamts für Steuern.
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Wenn Sie eine freiberufliche Tätigkeit aufnehmen, müssen Sie dies lediglich innerhalb eines Monats dem Finanzamt unmittelbar mitteilen. Hierunter versteht man u. a. die selbstständige Berufstätigkeit zum Beispiel der Ärzte, Rechtsanwälte, Ingenieure, Steuerberater, Krankengymnasten, Journalisten, Übersetzer und ähnlicher Berufe.
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Bei Fragen wenden Sie sich am besten persönlich oder schriftlich an die Gemeinde, in der der Betrieb oder die Betriebsstätte eröffnet werden soll.
Kontaktdaten Gewerbeamt – Verwaltungsgemeinschaft Langerringen
Frau Ilona Müller
Telefon: 08232-9603-12
Frau Alexandra Kalsdorf
Telefon: 08232-9603-22
E-Mail: ordnungsamt@langerringen.de