Der Gemeinde Hiltenfingen wurde mit Bescheid des Landratsamtes Augsburg vom 05.06.2024 (Az. 52.22-6323/02 V 84) die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 10 Abs. 1 und § 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für das Einleiten von Mischwasser aus den Entlastungsbauwerken RÜB II und III in die Wertach und Gennach sowie Regenwasser aus Regenwasserkanälen in den Gennach-Hochwasserlauf und den Fischbachmähdergraben erteilt.
Eine Ausfertigung der gehobenen Erlaubnis mit Rechtsbehelfsbelehrung und eine Ausfertigung der Planunterlagen kann in der Zeit von 19.07.2024 bis einschließlich 02.08.2024 auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Langerringen unter www.hiltenfingen.de eingesehen werden.
Die Auslegung der Unterlagen erfolgt in elektronischer Form gemäß den Vorgaben des Planungssicherstellungsgesetzes (§ 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG).
Zusätzlich liegt der Erlaubnisbescheid zusammen mit den zugehörigen Planunterlagen als Informationsangebot gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG während des oben genannten Zeitraumes bei der Verwaltungsgemeinschaft Langerringen, Hauptstr. 16, Langerringen und im Rathaus der Gemeinde Hiltenfingen, Schulweg 6, Hiltenfingen während der allgemeinen Dienststunden auf Zimmer Nr. 01 zur Einsichtnahme aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Ende der Auslegungsfrist der Erlaubnisbescheid den übrigen Betroffenen als zugestellt gilt (Art. 69 Bayerisches Wassergesetz i.V.m. Art. 74 Abs. 4 Satz 3 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz).
Unterlagen:
Ausfertigung Bescheid Misch- und NSW Hiltenfingen
Planunterlagen Misch-und NSW mit Prüfstempeln vom 05.06.2024 Hiltenfingen Bauwerksschnitte 2
Planunterlagen Misch-und NSW mit Prüfstempeln vom 05.06.2024 Hiltenfingen Bauwerksschnitte 3
Planunterlagen Misch-und NSW mit Prüfstempeln vom 05.06.2024 Hiltenfingen Netzschema