Der Gemeinde Hiltenfingen wurde mit Bescheid des Landratsamtes Augsburg vom 12.06.2024 (Az. 52.22-6323/02 V 84) die gehobene wasserrechtliche Erlaubnis gemäß § 10 Abs. 1 und § 15 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) für das Einleiten von gereinigtem Abwasser aus der Kläranlage Hiltenfingen (Flur-Nr. 2658 Gemarkung Hiltenfingen) bei Fluss-km 31,95 in die Wertach erteilt.
Eine Ausfertigung der gehobenen Erlaubnis mit Rechtsbehelfsbelehrung und eine Ausfertigung der Planunterlagen kann in der Zeit von 19.07.2024 bis einschließlich 02.08.2024 auf der Internetseite der Verwaltungsgemeinschaft Langerringen unter www.hiltenfingen.de eingesehen werden.
Die Auslegung der Unterlagen erfolgt in elektronischer Form gemäß den Vorgaben des Planungssicherstellungsgesetzes (§ 3 Abs. 1 Satz 1 PlanSiG).
Zusätzlich liegt der Erlaubnisbescheid zusammen mit den zugehörigen Planunterlagen als Informationsangebot gemäß § 3 Abs. 2 Satz 1 PlanSiG während des oben genannten Zeitraumes bei der Verwaltungsgemeinschaft Langerringen, Hauptstr. 16, Langerringen und im Rathaus der Gemeinde Hiltenfingen, Schulweg 6, Hiltenfingen während der allgemeinen Dienststunden auf Zimmer Nr. 01 zur Einsichtnahme aus.
Es wird darauf hingewiesen, dass mit dem Ende der Auslegungsfrist der Erlaubnisbescheid den übrigen Betroffenen als zugestellt gilt (Art. 69 Bayerisches Wassergesetz i.V.m. Art. 74 Abs. 4 Satz 3 Bayerisches Verwaltungsverfahrensgesetz).
Ausfertigung Bescheid Abwasser Kläranlage Hiltenfingen
Planunterlagen Kläranlage mit Prüfstempeln vom 12.06.2024 Detaillageplan
Planunterlagen Kläranlage mit Prüfstempeln vom 12.06.2024 Erläuterungsbericht mit Anlagen