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Kinderreisepässe werden abgeschafft


Wichtige Änderungen zum Kinderreisepass

 

Kinderreisepässe dürfen nur noch bis zum 31.Dezember 2023 ausgestellt, verlängert oder aktualisiert werden.

Die Gültigkeit bereits ausgestellter Kinderreisepässe bleibt davon unberührt.

 

Ab dem 01.01.2024 sollen Eltern für ihre Kinder ausschließlich einen normalen

sechs Jahre gültigen Personalausweis oder Reisepass beantragen können.

 

Dieser Personalausweis bzw. Reisepass wird Ihnen nicht mehr am gleichen Tag vor Ort ausgestellt

werden können, sondern wird in der Bundesdruckerei in Berlin produziert.

Bitte berücksichtigen Sie für Ihre Urlaubsplanung dann eine Lieferzeit von 3-6 Wochen.

 

 

Informationen über die Abschaffung des Kinderreisepasses und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie

unter folgendem Link: BMI - Reisepass - Häufige Fragen und Antworten zu Pässen (bund.de)

 

Deutsche Staatsangehörige können – unabhängig von ihrem Alter – weiterhin wie gewohnt mehrjährig gültige Reisepässe

oder Personalausweise beantragen. Personalausweise sind als Reisedokument innerhalb der EU anerkannt und sowohl

für erwachsene Personen als auch für Kinder vollkommen ausreichend. Der Reisepass gestattet das visumfreie Reisen

zu touristischen Zwecken in über 190 Staaten weltweit.

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